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Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht
30. Oktober 20263 Min. Lesezeit

Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe prüft die Erbschaftsteuer, das Urteil wird für 2027 erwartet. Viele Eltern fragen sich, ob sie jetzt schnell Vermögen übertragen sollten. Wir ordnen ein, worum es geht, wen es betrifft und warum ein klarer Plan mehr bringt als Eile.

Von Markus Trocha

Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht – jetzt schenken oder abwarten?

Das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober 2026 über die Erbschaftsteuer verhandelt. Was das für Familien bedeutet und warum Ruhe jetzt der bessere Ratgeber ist als Eile.

Im Oktober 2026 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an zwei Tagen über die Erbschaft- und Schenkungsteuer verhandelt. Ein Urteil gibt es noch nicht, es wird erst im Laufe des Jahres 2027 erwartet. Bis dahin gilt das bisherige Recht unverändert weiter.

Trotzdem erreichen uns seit Wochen dieselben Fragen: Sollte ich mein Haus jetzt schnell an die Kinder übertragen? Wird es nach dem Urteil teurer? Habe ich etwas verpasst? In diesem Beitrag ordnen wir ein, worum es in Karlsruhe geht, wen es betrifft und was jetzt sinnvoll ist.

Worüber das Gericht verhandelt hat

Am 12. Oktober ging es um einen Antrag des Freistaats Bayern (Az. 1 BvF 1/23). Bayern möchte, dass die Länder selbst über Freibeträge und Steuersätze entscheiden dürfen. Geprüft werden dabei auch die Bewertung von Immobilien, die persönlichen Freibeträge und die Steuersätze.

Am 13. Oktober stand die Verschonung von Betriebsvermögen im Mittelpunkt (Az. 1 BvR 804/22). Unternehmenserben können heute unter bestimmten Bedingungen 85 oder sogar 100 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei erhalten. Geklagt hat ein Erbe, der ausschließlich Privatvermögen geerbt hat und sich dadurch benachteiligt sieht.

Warum das auch Privatfamilien betrifft

Viele lesen „Betriebsvermögen“ und denken: Das betrifft mich nicht. Das erste Verfahren berührt aber genau die Stellschrauben, auf die es bei Privatvermögen ankommt: wie Immobilien bewertet werden, wie hoch die Freibeträge sind und welche Steuersätze gelten.

Die heutigen Freibeträge sind seit 2009 nominal unverändert. Gleichzeitig sind Immobilienwerte stark gestiegen. Ein Elternhaus im Kreis Viersen und ein solides Wertpapierdepot reichen inzwischen in vielen Familien, um in die Nähe der Freibeträge zu kommen.

Hinzu kommt die politische Diskussion. Mehrere Parteien und Verbände haben eigene Reformvorschläge vorgelegt, mit sehr unterschiedlichen Richtungen: von höheren Freibeträgen bis zu weniger Ausnahmen für Unternehmen. Welche Richtung sich durchsetzt, ist offen. Die meisten Beobachter gehen davon aus, dass die Politik das Urteil abwartet.

Was nach dem Urteil passieren kann

Seriös vorhersagen kann das niemand. Realistisch sind drei Ausgänge: Das Gericht bestätigt die geltenden Regeln, es verlangt Nachbesserungen in einzelnen Punkten, oder es fordert eine grundlegende Neuregelung.

In der Vergangenheit hat das Gericht dem Gesetzgeber bei Beanstandungen meist eine Frist gesetzt und das alte Recht bis dahin weiter gelten lassen. Eine Garantie dafür, dass es diesmal genauso läuft, gibt es aber nicht. Auch wie eine spätere Reform aussieht, entscheidet am Ende der Bundestag.

Warum Eile der falsche Ratgeber ist

Wer jetzt aus Sorge vor dem Urteil überstürzt Vermögen überträgt, riskiert Fehler, die schwerer wiegen als jede mögliche Steueränderung. Typische Beispiele aus der Praxis:

• Die eigene Absicherung kommt zu kurz. Wer das Haus oder einen großen Teil des Depots verschenkt, muss sicher sein, dass das verbleibende Vermögen für Alter und mögliche Pflege reicht.

• Die Familie wird ungleich behandelt. Eine schnelle Schenkung an ein Kind kann Jahre später zu Streit unter Geschwistern führen, wenn Ausgleich und Anrechnung nicht geregelt sind.

• Der Vertrag ist zu dünn. Ohne Rückforderungsrechte, Nießbrauch oder Wohnrecht geben Eltern die Kontrolle vollständig aus der Hand.

• Es wird nur auf die Steuer geschaut. Eine Schenkung wirkt sich auch auf Pflichtteile, Einkommensteuer und Sozialleistungen aus.

Was jetzt sinnvoll ist:

Die gute Nachricht: Die Zeit bis zum Urteil lässt sich gut nutzen, ohne sich festzulegen.

1. Vermögen erfassen. Eine aktuelle Übersicht über Immobilien, Konten, Depots, Beteiligungen und Versicherungen ist die Grundlage für jede Entscheidung.

2. Werte realistisch einschätzen. Gerade bei Immobilien liegt der steuerliche Wert oft höher als erwartet. Eine Einschätzung zeigt, ob Sie überhaupt in die Nähe der Freibeträge kommen.

3. Ziele klären. Wer soll was bekommen, wann, und wie bleiben Sie selbst abgesichert? Diese Fragen sind wichtiger als jede Steuerregel.

4. Optionen vorbereiten. Wenn eine Schenkung ohnehin geplant war, kann sie mit Steuerberater und Notar jetzt sorgfältig vorbereitet werden. Verträge können zum Beispiel ein Rückforderungsrecht für den Fall einer unerwartet hohen Steuer vorsehen.

5. Freibeträge im Blick behalten. Freibeträge erneuern sich alle zehn Jahre. Wer früh beginnt, gewinnt Spielraum, unabhängig vom Urteil.

Unser Fazit

Das Verfahren in Karlsruhe ist ein guter Anlass, sich mit der eigenen Vermögensnachfolge zu beschäftigen, aber kein Grund für Hektik. Wer seine Ausgangslage kennt und seine Ziele geklärt hat, kann nach dem Urteil schnell und überlegt handeln.

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Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 29. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für die konkrete Umsetzung arbeiten wir mit Steuerberatern und Notaren zusammen.

Mit Unterstützung moderner KI entwickelt – mit meiner über 25-jährigen Erfahrung verfeinert und fachlich verantwortet.

Was bedeutet das für Ihre Familie?

Eine tragfähige Lösung entsteht aus Ihrer Vermögenssituation, Ihren familiären Verhältnissen und Ihren persönlichen Wünschen.

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