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Schenken mit warmer Hand: So nutzen Sie die 10-Jahres-Regel
Aktive Nachfolgeregelungen03. November 20264 Min. Lesezeit

Schenken mit warmer Hand: So nutzen Sie die 10-Jahres-Regel

Freibeträge erneuern sich alle zehn Jahre. Wer früh beginnt, kann so innerhalb von 20 Jahren pro Kind bis zu 1,6 Millionen Euro steuerfrei übertragen. Wir zeigen, wie die Regel funktioniert und worauf Sie bei Schenkungen achten sollten.

Von Markus Trocha

Schenken mit warmer Hand – so funktioniert die 10-Jahres-Regel

Wie Eltern Vermögen zu Lebzeiten steuerfrei an ihre Kinder übertragen: Freibeträge, 10-Jahres-Regel, Rechenbeispiel und die wichtigsten Stolperfallen.

Wer Vermögen schon zu Lebzeiten weitergibt, kann die Freibeträge der Schenkungsteuer mehrfach nutzen. Denn sie erneuern sich alle zehn Jahre. Eltern können so innerhalb von 20 Jahren pro Kind bis zu 1,6 Millionen Euro steuerfrei übertragen.

Doch die 10-Jahres-Regel ist nur ein Baustein. Ob eine Schenkung zu Ihnen passt, hängt genauso von Ihrer eigenen Absicherung, Ihrer Familie und der Gestaltung des Vertrags ab.

Die Freibeträge im Überblick

Schenkungen und Erbschaften werden nach denselben Regeln besteuert. Wie viel steuerfrei bleibt, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab:

Beschenkter Freibetrag je Schenker

Ehepartner, eingetragene Lebenspartner 500.000 € Kinder, Stiefkinder 400.000 € Enkel 200.000 € (400.000 €, wenn der betreffende Elternteil verstorben ist) Urenkel 100.000 €

Eltern und Großeltern (bei Schenkung), Geschwister, Nichten, Neffen 20.000 € Alle übrigen Personen, z. B. Lebensgefährten 20.000 €

Wichtig: Der Freibetrag gilt pro Schenker und pro Beschenktem. Mutter und Vater haben also jeweils eigene Freibeträge gegenüber jedem Kind.

So funktioniert die 10-Jahres-Regel

Das Finanzamt rechnet alle Schenkungen derselben Person an denselben Empfänger innerhalb von zehn Jahren zusammen. Erst danach steht der volle Freibetrag wieder zur Verfügung. Auch ein späteres Erbe wird mit Schenkungen der letzten zehn Jahre zusammengerechnet.

Daraus ergibt sich die Strategie: früh beginnen und in Etappen übertragen. Wer mit 60 die erste Schenkung macht, kann mit 70 und mit 80 erneut steuerfrei schenken.

Ein Rechenbeispiel

Ein Ehepaar aus Willich hat zwei Kinder. Beide Elternteile schenken jedem Kind heute jeweils 400.000 Euro. Damit gehen 1,6 Millionen Euro steuerfrei an die Kinder über.

Nach zehn Jahren wiederholen sie das. Insgesamt sind so innerhalb von 20 Jahren 3,2 Millionen Euro an beide Kinder übertragen, ohne dass Schenkungsteuer anfällt. Im Erbfall stünden dagegen nur einmal die Freibeträge zur Verfügung.

Zur Einordnung: Was über dem Freibetrag liegt, wird bei Kindern mit 7 Prozent (bis 75.000 Euro) bis 30 Prozent besteuert. Bei einem steuerpflichtigen Betrag von 300.000 Euro wären es zum Beispiel 11 Prozent, also 33.000 Euro.

Immobilien verschenken: Nießbrauch und Wohnrecht

Viele Eltern möchten das Haus übertragen, aber weiter darin wohnen oder die Mieteinnahmen behalten. Dafür gibt es zwei bewährte Wege:

• Nießbrauch: Die Eltern behalten das Recht, die Immobilie selbst zu nutzen oder zu vermieten. Der Wert dieses Rechts wird vom Schenkungswert abgezogen. Dadurch sinkt die Steuer oft deutlich.

• Wohnrecht: Die Eltern behalten das Recht, im Haus zu wohnen. Es ist enger als der Nießbrauch, eine Vermietung ist damit in der Regel nicht möglich.

Eine Sonderregel gilt zwischen Ehepartnern: Das selbstgenutzte Familienheim kann steuerfrei an den Partner verschenkt werden, unabhängig vom Wert.

Die Stolperfallen

Eine Schenkung lässt sich nicht einfach rückgängig machen. Diese Punkte sollten vorher geklärt sein:

1. Die eigene Versorgung. Planen Sie so, dass Ihr verbleibendes Vermögen und Einkommen für das Alter und eine mögliche Pflege reicht. Wird ein Schenker innerhalb von zehn Jahren bedürftig, kann er das Geschenk zurückfordern. Das gilt auch, wenn das Sozialamt Pflegekosten übernimmt.

2. Rückforderungsrechte im Vertrag. Für Fälle wie Scheidung des Kindes, Insolvenz oder Vorversterben lassen sich vertragliche Rückforderungsrechte vereinbaren. So bleibt das Vermögen in der Familie.

3. Gerechtigkeit unter Geschwistern. Legen Sie bei der Schenkung fest, ob sie später auf das Erbe angerechnet werden soll. Das muss spätestens bei der Schenkung erklärt werden, nachträglich geht es nicht.

4. Pflichtteile. Schenkungen der letzten zehn Jahre können Pflichtteilsansprüche erhöhen. Ihr Wert wird jedes Jahr um ein Zehntel weniger angerechnet. Bei Nießbrauch oder Schenkungen an den Ehepartner beginnt diese Frist aber oft gar nicht zu laufen.

5. Die Meldung ans Finanzamt. Schenkungen müssen dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten angezeigt werden, auch wenn keine Steuer anfällt. Bei notariellen Verträgen übernimmt der Notar einen Teil davon.

Unser Fazit

Die 10-Jahres-Regel ist eines der wirksamsten Werkzeuge, um Vermögen steuerlich günstig weiterzugeben. Ihre Stärke entfaltet sie aber nur mit einem Plan: Wer früh beginnt, die eigene Absicherung im Blick behält und Verträge sorgfältig gestaltet, schenkt mit gutem Gefühl.

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Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Rechtslage vom 29. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Freibeträge und Regeln können sich nach dem erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts ändern.

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